1. Reiseleistungen, Anmeldung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorrad-Reisen ist bei den einzelnen Touren entsprechend beschrieben. Weitere Leistungen schuldet BIG BIKE TOURS nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung (auch per Fax oder auf elektronischem Wege über unser Buchungsformular bzw. per E-Mail möglich) bietet der Reiseteilnehmer BIG BIKE TOURS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigene Verpflichtung, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch BIG BIKE TOURS zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BIG BIKE TOURS vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist BIG BIKE TOURS die Annahme erklärt.
2. Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit, Reiseunterlagen
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch BIG BIKE TOURS. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt dieser wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises der gesamten Reise fällig. Die Restzahlung sollte nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Zug um Zug werden nach Erhalt der Zahlung die Reiseunterlagen an den Buchenden ausgehändigt. Bei Buchungen, die weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis sofort mit der Anmeldung fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer eventuellen Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseinganges zu vertreten hat. BIG BIKE TOURS ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von BIG BIKE TOURS schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie bitte den einzelnen Reisebeschreibungen.
3. Änderungen beschriebener Veranstaltungen, Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BIG BIKE TOURS ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für BIG BIKE TOURS und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von BIG BIKE TOURS nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschliesslich Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt.
4. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. BIG BIKE TOURS kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte BIG BIKE TOURS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Massgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei BIG BIKE TOURS. In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 20,00 pro Person berechnet. Im übrigen stehen BIG BIKE TOURS im Rücktrittsfall folgende Zahlungen zu:
30 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
14 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
7 Tage und weniger oder bei Nichterscheinen werden 100% des Reisepreises fällig.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit BIG BIKE TOURS nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht von BIG BIKE TOURS zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält BIG BIKE TOURS den vollen Vergütungsanspruch. Eventuelle, BIG BIKE TOURS entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als BIG BIKE TOURS von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Mindestteilnehmerzahl
BIG BIKE TOURS behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn weniger als zwei Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung, Restzahlung) zurückerstatten.
6. Verspätung, aussergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BIG BIKE TOURS als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BIG BIKE TOURS für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. BIG BIKE TOURS ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
BIG BIKE TOURS informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in den seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in dem von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens BIG BIKE TOURS bedingt sind.
8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BIG BIKE TOURS nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber BIG BIKE TOURS direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung ist BIG BIKE TOURS eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von BIG BIKE TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei BIG BIKE TOURS geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem BIG BIKE TOURS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Teilnehmer Zusicherungen
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrererlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Strassenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer sowie die hier gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens BIG BIKE TOURS eine zusätzliche Versicherung (Unfall Versicherung bis zu 2.500 Euro (100.000 THB), Lebensversicherung bis zu 25.000 Euro (1.000.000 THB). Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemässer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen, welche von BIG BIKE TOURS zur Verfügung gestellt wird.
10. Beachtung von Anweisungen
Verstösst ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von BIG BIKE TOURS das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und entstandenen Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschliessen. BIG BIKE TOURS bieten keine Alkohol auf der Reise an und erlaubt keinen Alkoholkonsum während des Tages bzw. während die Motorräder im Einsatz sind. Die Teilnehmer können Alkohol am Abend trinken, wenn die Motorräder nicht mehr in Gebrauch sind.
11. Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-, Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber BIG BIKE TOURS, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Der Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt BIG BIKE TOURS und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch BIG BIKE TOURS bleibt davon unberührt. Soweit BIG BIKE TOURS die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht BIG BIKE TOURS lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. BIG BIKE TOURS übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemässen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist ausser für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) BIG BIKE TOURS für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
BIG BIKE TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen BIG BIKE TOURS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. In den Fällen, in denen BIG BIKE TOURS Leistungsträger ist, haftet dieser nach den dafür geltenden Bestimmungen.
12. Haftungsausschlusserklärung
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss bei allen Veranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn eine zusätzliche Haftungsausschlusserklärung unterschrieben werden. Dieser wird Ihnen mit der Teilnahmebestätigung zugesandt.
13. Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
14. Sonstiges
Gerichtsstand der Klagen gegen BIG BIKE TOURS ist Thailand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.